Vermittleramt

Der Vermittler wird vom Volk auf eine Dauer von vier Jahren gewählt.
 
Zum Aufgabenbereich des Vermittleramtes gehören:

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Streitigkeiten
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten
  • Forderungen

Vereinigung der Vermittler im Kanton Schwyz

 
Ihre Ansprechpersonen:
Daniela Züger, Vermittlerin
Heinz Schättin, Vermittler-Stv.