Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigung

Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde ist ab erfülltem 18. Altersjahr bei allen Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz stimmberechtigt.

Gemeindeversammlung

Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde ab dem erfüllten 18. Altersjahr. Die ordentliche Gemeindeversammlung findet im April jeden Jahres statt und beschliesst über die Genehmigung der Rechnung. Die Budget-Gemeindeversammlung findet im Dezember jeden Jahres statt und setzt den jährlichen Voranschlag und den Steuerfuss fest. Ausserdem verabschiedet die Gemeindeversammlung Sachgeschäfte an die Urne.

Urnenöffnungszeiten

Bei Wahlen und Abstimmungen sind die Urnen zu folgenden Zeiten geöffnet:
Foyer im Mehrzweckgebäude:   Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
 
Die Öffnungszeiten sind auch auf der Rückseite der jeweiligen Stimmausweise aufgedruckt. Es besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe. Die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe werden allen Stimmberechtigten zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt.