Schulangebote

Kindergarten
Der Eintritt in den Kindergarten bildet einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit Ihres Kindes. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Gemäss Volksschulverordnung (VSV, § 4 und 5) ist der Kindergarten Bestandteil der zehnjährigen Schulpflicht. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung Ihrer Kinder und bereitet sie auf den Besuch der Primarschule vor. Der Kindergarten besteht aus dem ersten freiwilligen und dem zweiten obligatorischen Kindergartenjahr.
Der Kantonsrat hat entschieden, den Stichtag für den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu ändern und gleichzeitig den Spielraum für Sie als Erziehungsberechtigte zu vergrössern. Neu gilt folgendes: Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr erreicht hat, besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten. Der Regierungsrat hat das geänderte Gesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Ergänzend haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in den obligatorischen Kindergarten zu schicken, auch wenn es bis zu zwei Monate später geboren ist, oder es um ein Jahr zurückzustellen, wenn es bis zu zwei Monate vor diesem Stichtag zur Welt kam. Ab dem Schuljahr 2023/24 gilt folgende gesetzliche Regelung:

  • Vollendet Ihr Kind vom 1. Juni bis 31. Juli das 5. Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt.
  • Vollendet Ihr Kind vom 1. April bis 31. Mai das 5. Altersjahr, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden.

Für das erste freiwillige Kindergartenjahr gilt sinngemäss dieselbe Regelung. Ihr Kind kann also in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn es bis am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet.
Für Sie als Erziehungsberechtigte heisst das konkret, dass Sie selber über den Zeitpunkt des Kindergarteneintritts Ihres Kindes entscheiden können, wenn es zwischen dem 31. März und dem 31. Juli Geburtstag hat. Die Anmeldeunterlagen für den Kindergarten werden ihnen im November/Dezember zugestellt.

Primarschule
Die Primarstufe umfasst sechs Schuljahre, die an der Primarschule Vorderthal besucht werden. Wir planen unseren Unterricht nach den Vorgaben des LP21 und bewerten unsere SchülerInnen förderorientiert nach dem neuen kantonalen Beurteilungsreglement.
Nach diesen sechs Jahren Primarschulzeit wechseln die SchülerInnen an die Sek1March in Siebnen. Dort werden die Schülerinnen in die Sekundarklasse Niveau A, B oder C eingeteilt.

Kinder mit auffallenden Lernschwierigkeiten, verminderter Begabung oder Verhaltensauffälligkeiten erhalten in den Regelklassen Unterstützung durch Fachpersonen für integrative Förderung (IF).

Integrative Förderung

  • Schulische Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, welche die Lehrpersonen im Unterricht feststellen, werden zusammen mit der Abteilung Schulpsychologie (ASP) abgeklärt.
  • Die ASP beantragt bei Bedarf eine therapeutische Förderung im Einzel- oder Kleingruppenunterricht.
  • Die IF-Lehrpersonen unterstützen Schulkinder mit Lernschwierigkeiten im IF-Zimmer oder direkt während des regulären Unterrichts im Schulzimmer. Die Heilpädagoginnen sind auch eine Hilfe für die Lehrpersonen beim Vorbereiten des Unterrichts für leistungsheterogene Klassen.
  • Eine Klassenassistentin unterstützt die Lehrpersonen ebenfalls.
  • Die Primarschule Vorderthal nimmt bei Bedarf auch SchülerInnen mit sonderpädagogischen Anforderungen auf. Diese SchülerInnen werden von einer schulischen Heilpädagogin ebenfalls integrativ unterstützt.


Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, welche aus einem fremden Sprachgebiet in unsere Schule eintreten oder über wenige Deutschkenntnisse verfügen, können verpflichtet werden, den Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» zu besuchen.
Von den Kindern, vor allem aber von deren Eltern, wird erwartet, dass sie sich positiv zum Erlernen der deutschen Sprache stellen und sich dafür engagieren. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Lehrpersonen des zusätzlichen DaZ-Unterrichtes.