AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle dient als Bindeglied zwischen den BürgerInnen und der Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz.

Zum Aufgabenbereich der Zweigstelle gehören:
  • das Erteilen von Auskünften
  • das Abgeben und Weiterleiten von Formularen
  • das Mitwirken bei der Erfassung der Beitragspflichtigen
Zu den folgenden Themenbereichen erteilen wir Ihnen gerne nähere Auskünfte:

AHV-Beiträge

  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige
     

Leistungen der AHV/IV

  • Altersrenten
  • Invalidenrenten
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
  • Kinder- und Geburtszulagen (FAK/FLG)
  • Prämienverbilligung der Krankenversicherung (KVG)
Beiträge haben zu entrichten:

Alle Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
Beiträge sind zu entrichten ab 01. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).
 
Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Themen stehen Ihnen auf dem Online-Pool der Ausgleichskasse Schwyz zur Verfügung oder können bei der AHV-Zweigstelle direkt bezogen werden:
Homepage Ausgleichskasse Schwyz