Die AHV-Zweigstelle dient als Bindeglied zwischen den BürgerInnen und der Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz.
AHV-Beiträge
Leistungen der AHV/IV
Alle Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
Beiträge sind zu entrichten ab 01. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).
Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Themen stehen Ihnen auf dem Online-Pool der Ausgleichskasse Schwyz zur Verfügung oder können bei der AHV-Zweigstelle direkt bezogen werden:
Homepage Ausgleichskasse Schwyz