Steueramt

Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (Kanton, Bezirk, rk-Kultus, ev-Kultus und Feuerwehr) die Steuern zu verrechnen und einzuziehen.

Steuerbelastung 2024:

Kanton

120 %

Bezirk March

40 %

Gemeinde

135 %

röm.-kath. Kultus

32 %

evang.-ref. Kultus

14 %

 

Bestellung Ansässigkeitsbescheinigung für natürliche Personen oder für juristische Personen beim Kanton Schwyz.

 

  • Feuerwehr-Ersatzabgaben

    Alle männlichen sowie alleinstehende weibliche Einwohner von 20 bis 52 Jahren welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben pro Jahr eine Abgabe von Fr. 125.-- oder 0.25 ‰ vom Fr. 50'000.-- übersteigenden steuerbaren Einkommen zu bezahlen.

  • Steuererklärungen

    Seit dem Steuerjahr 2007 ist es auch im Kanton Schwyz obligatorisch, dass jedes Jahr eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Die Formulare erhalten Sie automatisch jeweils bis spätestens 28. Februar von der Steuerverwaltung Schwyz zugestellt. Die ausgefüllten Steuerformulare müssen bis zum 31. März direkt an die Steuerverwaltung in Schwyz zurück geschickt werden.
     
    Ab Mitte Februar kann die Software für das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung direkt auf der Homepage des Kantons Schwyz heruntergeladen werden:
    Homepage Kanton Schwyz

  • Hundesteuern

    Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens 4 Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Ausserdem muss bei Bezahlung der Hundesteuer auch der Nachweis erbracht werden, dass der Hund gechipt oder tätowiert ist.

    Die Rechnung für die Hundesteuer wird jeweils Anfang Januar durch das Gemeindekassieramt Vorderthal an alle Hundehalter verschickt und muss bis Ende Februar beglichen sein.

    Nutzhund (Landwirtschaft / Jagdpatent nötig)

    Fr. 20.--

    für jeden anderen Hund

    Fr. 50.--

    für jeden weiteren Hund

    Fr. 100.-- mehr als die Grundsteuer

    Gesetz über das Halten von Hunden