Einwohneramt

Das Einwohneramt führt das Register über die Einwohner der Gemeinde Vorderthal. Sämtliche anfallenden Mutationen wie An- und Abmeldungen, Adressänderungen, Zivilstands- und Namensänderungen werden hier verarbeitet.

Zum Aufgabenbereich des Einwohneramtes gehören ausserdem:
  • Anmeldung

    Schweizer BürgerInnen
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Heimatschein
    • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
    • AHV-Ausweis
    • Krankenkassen-Police (KVG)
    • Miet- oder Untermietvertrag
    • Kaufvertrag (bei Eigentum)
    • Anmeldegebühr / Niederlassungsausweis Fr. 20.00

    Ausländische Staatsangehörige
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • falls vorhanden Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
    • 1 Passfoto 35mm x 45mm
    • Geburtsurkunde
    • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
    • Arbeitsvertrag
    • AHV-Ausweis
    • Krankenkassen-Police (KVG)
    • Miet- oder Untermietvertrag
    • Kaufvertrag (bei Eigentum)
    • Gesuch für Kantonswechsel (nur für Drittstaaten)
       

    Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss bei der Anmeldung zum Voraus entrichtet werden (nur Barzahlung möglich).
     
    Links:
    Amt für Migration des Kantons Schwyz
    Gesuchsformulare und Merkblätter EU/EFTA und Drittstaaten

  • Abmeldung

    Schweizer BürgerInnen
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Niederlassungsausweis (Ausweis über Aufenthalt und Niederlassung)
    • amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
    • Bei der Abmeldung entstehen keine Kosten

    Ausländische Staatsangehörige
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • Ausländerausweis
    • Bei der Abmeldung entstehen keine Kosten.
  • Wegzug ins Ausland

    Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.

    Schweizer BürgerInnen
    • persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 - 2 Monate vor der Ausreise)
    • Wehrpflichtige Schweizer BürgerInnen müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen

    Ausländische Staatsangehörige
    • persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramtes (1 Monat vor der Ausreise)
    • Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, falls Sie ordentlich besteuert werden (1 - 2 Monate vor der Ausreise)
    • Allfällige Beantragung einer Reservierung der C-Bewilligung beim Amt für Migration (3 Monate vor der Ausreise)
  • Adressänderung innerhalb der Gemeinde

    Schweizer BürgerInnen
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Adressänderung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Niederlassungsausweis

    Ausländische Staatsangehörige
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • die Adressänderung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
    • Ausländerausweis


    Die Bearbeitungsgebühr für die Adressänderung richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss zum Voraus entrichtet werden (nur Barzahlung möglich).
     
    Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Führerausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

  • Adressauskunft

    Adressauskunft

    Gemäss § 21 Abs. 3 des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen darf das Einwohneramt nach Massgabe von § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wie folgt Auskunft geben:

    • Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum einer Person
    • Daten, welche die betroffene Person allgemein zugänglich gemacht hat

     
    Das Einwohneramt kann auf Gesuch hin neben den oben erwähnten Daten

    • Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit
    • Datum und Ort des Zuzugs
    • Datum und Ort des Wegzugs

    einer einzelnen Person oder einer Mehrzahl von Personen bekannt geben, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
     
    Systematisch geordnet dürfen Daten nur bekannt gegeben werden, wenn sich der Empfänger der Daten ausdrücklich dazu verpflichtet, sie ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Die Datensperre gemäss § 22 EMG bleibt vorbehalten.
     
    Gesetzliche Grundlagen:

     
    Eine Adressanfrage ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:
    Einwohneramt
    Postgasse 3
    8857 Vorderthal
    E-Mail

  • Identitätskarten / Pässe

    Identitätskarte
    • persönliche Vorsprache am Schalter
    • Kinder ab 7 Jahren müssen selber unterschreiben, daher persönliche Vorsprache zusammen mit einem Elternteil (bis 18 Jahre)
    • die Ausweise werden innerhalb von 10 Arbeitstagen eingeschrieben per Post an den Inhaber geschickt
       

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • 1 Passfoto
    • alte Identitätskarte
    • Verlustmeldung der Polizei, falls alte Identitätskarte nicht mehr auffindbar

     
    Die Gebühren müssen direkt zum Voraus auf dem Einwohneramt bar bezahlt werden:

    • Fr. 35.00 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
    • Fr. 70.00 für Erwachsene ab 18 Jahre

    Reisepass und Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte)

    Seit 01. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken.
     
    Sowohl der Reisepass als auch das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte) sind beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen.
     
    Die Bestellung kann im Internet unter www.schweizerpass.ch oder per Telefon 041 819 21 05 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person) erfolgen.
    Hinweis: Um längere Wartezeiten und mehrmalige Anrufversuche per Telefon zu vermeiden, empfehlen wir die Bestellung per Internet (inkl. Terminreservation).
     
    Sie müssen persönlich am Schalter des Passbüro in Schwyz erscheinen. Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke, Unterschrift).
     
    Zur persönlichen Vorsprache sind die alten Ausweise (Pass und Identitätskarte) mitzubringen. Im Falle eines Verlustes wird eine polizeiliche Verlustanzeige benötigt.
     
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
     
    Neu eingebürgerte Personen bringen sowohl den ausländischen Reisepass als auch die entsprechende Einbürgerungsurkunde mit.
     
    Weitere Dokumente wie Familienausweis, Geburtsurkunde etc. sind gemäss individueller Information mitzubringen.
     
    Nach der persönlichen Vorsprache beim Passbüro des Kantons Schwyz werden die Ausweise vom Bund produziert und innert 10 Arbeitstagen per Post eingeschrieben zugestellt.
     
    Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Passbüro Schwyz.

  • Todesfälle

    Die Todesfälle innerhalb der Gemeinde Vorderthal müssen weiterhin innerhalb von 3 Tagen auf dem Einwohneramt gemeldet werden. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein. Die Weiterleitung des Sterbefalles an das zuständige Zivilstandsamt Ausserschwyz obliegt der Gemeinde Vorderthal.
     
    Wir beraten Sie auch gerne und helfen Ihnen weiter.
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    Ansprechpersonen:
    Denise Schnyder
    Leiterin Einwohneramt

    oder

    Yvonne Mächler
    Leiterin Einwohneramt-Stv.
    Tel. 055 446 60 01
    Fax 055 446 60 03
    E-Mail