Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, vorher Vormundschaftsrecht, ist auf den 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Die früheren Vormundschaftsbehörden wurden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Der Kantonsrat hat den Kanton als Träger der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der Amtsbeistandschaften bestimmt.
 
Zum Aufgabenbereich der KESB gehören:

  • Kindesschutz
  • Aufsicht über die Tagespflege, Familienpflege und Kindertagesstätten
  • Erwachsenenschutz
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Beistandschaften
  • Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen (Bestellformular)
  • Validierung Vorsorgeauftrag (Merkblatt zum Vorsorgeauftrag / Entwurf VA)

 

Ebenfalls finden Sie noch weitere wichtige Informationen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung unter folgendem Link: www.sz.ch