Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, vorher Vormundschaftsrecht, ist auf den 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Die früheren Vormundschaftsbehörden wurden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Der Kantonsrat hat den Kanton als Träger der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der Amtsbeistandschaften bestimmt.
Zum Aufgabenbereich der KESB gehören:
Ebenfalls finden Sie noch weitere wichtige Informationen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung unter folgendem Link: www.sz.ch