| Steueramt | ||
| Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (Kanton, Bezirk, rk-Kultus, ev-Kultus, Schadenwehr) die Steuern zu verrechnen und einzuziehen. | ||
| Steuerbelastung 2012: | ||
| Kanton | 120 % | |
| Bezirk March | 45 % | |
| Gemeinde | 120 % | |
| röm.-kath. Kultus | 30 % | |
| evang.-ref. Kultus | 15 % | |
| Schadenwehr-Ersatzabgaben: Alle männlichen sowie alleinstehende weibliche Einwohner von 20 bis 52 Jahren welche nicht in der freiwilligen Feuerwehr sind, haben pro Jahr eine Abgabe von Fr. 125.-- oder 0.25 ‰ vom Fr. 50'000.-- übersteigenden steuerbaren Einkommen zu bezahlen. | ||
| Steuererklärungen: | ||
| Seit dem Steuerjahr 2007 ist es auch im Kanton Schwyz obligatorisch, dass jedes Jahr eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Die Formulare erhalten Sie automatisch jeweils bis spätestens 28. Februar vom Gemeindekassieramt Vorderthal zugestellt. Die ausgefüllten Steuerformulare müssen bis zum 31. März dem Gemeindekassieramt abgegeben werden. | ||
| Neu ist ab jeweils Mitte Februar eine CD-Rom für das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung erhältlich. Diese können Sie ab diesem Zeitpunkt bei uns abholen. | ||
| Hundesteuern: | ||
| Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen mindestens 3 Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten.
Ausserdem muss bei Bezahlung der Hundesteuer auch der Nachweis erbracht
werden, dass der Hund gechipt oder tätowiert ist. Die Hundesteuer kann jeweils ab Januar auf dem Gemeindekassieramt bezahlt werden. |
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| Fr. 20.-- | ||
| Fr. 50.-- | ||
| Fr. 100.-- mehr als die Grundsteuer | ||