AHV-Zweigstelle
 
AHV-Zweigstelle
Postgasse 3, 8857 Vorderthal
 
Tel. 055 446 60 00
Fax 055 446 60 03
 
Die AHV-Zweigstelle dient als Bindeglied zwischen den BürgerInnen und der Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz.
 
Link zu den Online-Formularen der AHV-Zweigstelle
 
Die Hauptaufgaben der Zweigstelle beinhalten:
 
  • das Erteilen von Auskünften
  • das Abgeben und Weiterleiten von Formularen
  • das Mitwirken bei der Erfassung der Beitragspflichtigen
  •  
    Zu den folgenden Themenbereichen erteilen wir Ihnen gerne nähere Auskünfte:
     
  • AHV-Beiträge

  •     - Selbständigerwerbende
        - Nichterwerbstätige

  • Leistungen der AHV/IV
  •     - Altersrenten
        - Invalidenrenten
        - Hinterlassenenrenten
        - Hilflosenentschädigungen
        - Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
        - Kinder- und Geburtszulagen (FAK/FLG)
        - Prämienverbilligung der Krankenversicherung (KVG)
     
    Beiträge haben zu entrichten:
     
    Alle Personen die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
     
    Beiträge sind zu entrichten ab 1. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre).
     
    Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Themen stehen Ihnen auf dem Online-Pool der Gemeinden im Kanton Schwyz zur Verfügung oder können bei der AHV-Zweigstelle direkt bezogen werden.
    nach oben