| AHV-Zweigstelle |
| AHV-Zweigstelle Postgasse 3, 8857 Vorderthal |
| Tel. 055 446 60 00 Fax 055 446 60 03 |
| Die AHV-Zweigstelle dient als Bindeglied zwischen den BürgerInnen und der Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz. |
| Link zu den Online-Formularen der AHV-Zweigstelle |
| Die Hauptaufgaben der Zweigstelle beinhalten: |
| Zu den folgenden Themenbereichen erteilen wir Ihnen gerne nähere Auskünfte: |
- Selbständigerwerbende - Nichterwerbstätige - Invalidenrenten - Hinterlassenenrenten - Hilflosenentschädigungen - Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV - Kinder- und Geburtszulagen (FAK/FLG) - Prämienverbilligung der Krankenversicherung (KVG) |
| Beiträge haben zu entrichten: |
| Alle Personen die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder hier ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben. |
| Beiträge sind zu entrichten ab 1. Januar des Kalenderjahres, das der Vollendung des 17. Altersjahres folgt. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, endet die Beitragspflicht mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre). |
| Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Themen stehen Ihnen auf dem Online-Pool der Gemeinden im Kanton Schwyz zur Verfügung oder können bei der AHV-Zweigstelle direkt bezogen werden. |