Abstimmungen und Wahlen
 
Stimmberechtigung
Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde ist ab erfülltem 18. Altersjahr bei allen Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz stimmberechtigt.
 
Gemeindeversammlung / Budget-Gemeindeversammlung
Die ordentliche Gemeindeversammlung findet im April jeden Jahres statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde ab dem erfüllten 18. Altersjahr. Die Gemeindeversammlung beschliesst über die Genehmigung der Rechnungen der verschiedenen Verwaltungen, und die Budget-Gemeindeversammlung im November jeden Jahres setzt den jährlichen Voranschlag und den Steuerfuss fest und verabschiedet die Sachgeschäfte an die Urne.
 
Urnenöffnungszeiten
Bei Wahlen und Abstimmungen sind die Urnen zu folgenden Zeiten geöffnet:
 
Foyer im Mehrzweckgebäude: Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
 
Die Öffnungszeiten sind auch auf der Rückseite der jeweiligen Stimmausweise aufgedruckt. Es besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe. Die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe werden allen Stimmberechtigten zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugesandt.
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